Ihr Datenschutz Projekt

Wir machen es gleich richtig

 Sind Sie bereit für das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz und das Datenschutzrecht in der EU?

Der Zweck des Datenschutzes, nämlich der Schutz von personenbezogenen Daten, ist Unternehmen als gesetzliche Pflicht bekannt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), tun sich mit der vermeintlichen abstrakten und komplexen Materie und deren Anforderungen schwer. Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ist am 1. September 2023, ohne Übergangsfrist, in Kraft getreten. Die Schweiz hat ihr Recht in vielen Punkten an die EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst und Bestimmungen inhaltlich übernommen. In jedem Fall sollten Unternehmerinnen und Unternehmer bereits heute die Überprüfung ihrer «Datenschutz-Compliance» ins Auge fassen.

Das «datenschutzhilfe StandardKIT» zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften

Wenn Sie sich zu einer Zusammenarbeit mit uns entschliessen, stellen wir eine umfassende und standardisierte Datenschutzdokumentation 1:1 in einem gemeinsamen «TEAMS-Verzeichnis» zur Verfügung. Diese 10 Verzeichnisse beinhalten Erklärvideos, Merkblätter, interaktive PDF und Exceltabellen zum Ausfüllen. Mit unserer Unterstützung passen wir diese Dokumentation iterativ an Ihre Unternehmung an. Wir lassen Sie dabei nicht alleine. Bei jedem Meilenstein machen wir einen Review-Gespräch und planen gemeinsam die nächsten Schritte. Alles wird erklärt. Verarbeiten Sie Ihre Prozesse in folgenden Verzeichnissen:

  1. Ihr Unternehmen + Verantwortlichkeiten Datenschutz
  2. Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten (Datamap)
  3. Auftragsdatenverarbeitungsverträge
  4. TOM (technisch- und organisatorische Massnahmen)
  5. Privacy by Design / Privacy by Default
  6. Datenschutzfolgeabschätzung / Wie und wann?
  7. Betroffenenrechte – Konzept und Musterbriefe
  8. Data-Breach – Vorgehen, Konzept + Meldepflichten
  9. Schulung + Vertraulichkeitserklärungen
  10. Datenschutzerklärung +
          Datenschutz Governance-Erklärung
  11. Gesetze

Während der Erstellung des Datenverarbeitungsverzeichnisses leiten wir Problempunkte ab, integrieren bereits Bestehendes und erklären Prozesse. Dabei denken wir an die Organisation (inkl. Musterschreiben für die Beauskunftung der Betroffenen), die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung oder einem «PlanB» für das Handling eines Datenschutzvorfalls.

Am Schluss erstellen wir eine «Datenschutz-Governance-Erklärung», welche auf 5-6 Seiten das Datenschutzmanagement Ihres Unternehmens zusammenfasst. Ein echter Mehrwert. Mit diesem Papier stellen unsere bisherigen KMU-Kunden wichtige Stakeholder auf Kunden- Lieferanten- oder Investorenseite zufrieden.

Eine anwaltliche Beratung schlagen wir vor, wenn der Kunde eine Risikoabschätzung oder eine ganz spezielle rechtliche Situation klären sollte, einen heiklen Vertrag überprüfen will oder ein strategisch relevantes Rechtsproblem zu bewerten ist. Wir haben viele, auch grössere Projekte ohne eine Anwaltsstunde realisiert. Das Datenschutzgesetz und dessen Verordnung sind klar.